Förderung für Hochwasserschutz in NRW: Zuschüsse & Steuerbonus

Für privaten Objektschutz gibt es in NRW keine pauschale Landes- oder KfW-Förderung. Die realen Hebel sind kommunale Zuschüsse (Antrag vor Maßnahmenbeginn!) und der Steuerbonus nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen.

Der Steuerbonus nach § 35a EStG

Für Handwerkerleistungen im selbst genutzten Haushalt lassen sich 20 % der Lohnkosten (nicht des Materials) direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 € pro Jahr. Das gilt für viele Schutzmaßnahmen, die ein Fachbetrieb ausführt – etwa Einbau einer Rückstausicherung, Abdichtungsarbeiten oder Montage von Schutzelementen. Voraussetzungen: eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil und unbare Zahlung (Überweisung, keine Barzahlung).

Kommunale Zuschüsse – der wichtigste lokale Hebel

Viele NRW-Kommunen und Entwässerungsbetriebe fördern privaten Objektschutz – etwa Rückstausicherungen, Abkopplung von Regenwasser, Entsiegelung/Versickerung oder Gründächer. Die Programme heißen je nach Stadt unterschiedlich und sind oft an Bedingungen geknüpft. Zwei Regeln sind fast immer gleich:

  • Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen – wer zuerst baut, geht meist leer aus.
  • Zuständig sind Stadtentwässerung, Umwelt- oder Tiefbauamt; dort nach „Förderung Objektschutz/Starkregen/Regenwasser“ fragen.

Ob deine Stadt betroffen ist und welche Gefahren dort dominieren, zeigt deine Stadt-Seite.

Regenwasser & Entsiegelung: oft eigene Programme

Neben dem reinen Objektschutz fördern viele Kommunen die Abkopplung von Regenwasser vom Kanal: Versickerung, Zisternen, Gründächer und Entsiegelung. Das senkt nicht nur die Starkregenbelastung, sondern in vielen Städten auch die gesplittete Abwassergebühr (Niederschlagswassergebühr) dauerhaft – ein doppelter finanzieller Effekt.

Nach dem Schadensfall: Soforthilfen

Nach großen Schadensereignissen (wie 2021) legen Bund und Länder teils Sonder-/Wiederaufbauprogramme auf. Diese sind zeitlich befristet und ereignisbezogen – im Ernstfall lohnt der Blick auf die Seiten des Landes NRW und der Bezirksregierung. Für die laufende Vorsorge bleiben Steuerbonus und kommunale Zuschüsse die verlässlichen Wege.

So gehst du den Antrag an

Damit ein Zuschuss nicht an Formalien scheitert, hat sich diese Reihenfolge bewährt:

  1. Bedarf klären: Welche Maßnahme passt zu welcher Gefahr? Der Hochwasser-Check liefert die Grundlage.
  2. Programm finden: bei Stadtentwässerung, Umwelt- oder Tiefbauamt nach Objektschutz-, Starkregen- oder Regenwasserprogrammen fragen; Förderrichtlinie und Höchstbeträge geben lassen.
  3. Angebote einholen von Fachbetrieben (für Antrag und spätere § 35a-Absetzung).
  4. Antrag VOR Maßnahmenbeginn stellen und Bewilligung abwarten – ein vorzeitiger Start kostet meist die Förderung.
  5. Umsetzen, abrechnen, nachweisen: Rechnungen und Verwendungsnachweis aufbewahren.

Tipp: Maßnahmen, die Regenwasser vom Kanal abkoppeln, senken in vielen Städten dauerhaft auch die Niederschlagswassergebühr – das rechnet sich zusätzlich zum einmaligen Zuschuss.

Häufige Fragen

Gibt es eine KfW-Förderung für privaten Hochwasserschutz?

Für reinen privaten Objektschutz aktuell nicht pauschal. KfW-Programme zielen auf Sanierung/Effizienz; Schutzmaßnahmen lassen sich aber teils im Rahmen größerer Sanierungen mitdenken. Verlässlich sind Steuerbonus und kommunale Zuschüsse.

Kann ich Steuerbonus und kommunalen Zuschuss kombinieren?

Häufig ja, aber der § 35a-Bonus gilt nur für selbst getragene Lohnkosten – bereits bezuschusste Beträge sind nicht erneut absetzbar. Im Zweifel Steuerberatung bzw. die Förderbedingungen prüfen.

Wie ist die Lage an deiner Adresse? Der kostenlose Check bewertet Flusshochwasser, Starkregen, Rückstau und Grundwasser – mit konkreten Schutzmaßnahmen samt Kostenrahmen.

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